Zur Milderung dieser außergewöhnlichen Notlage unterstützt das Land Rheinland-Pfalz betroffene private Haushalte sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Angehörigen Freier Berufe und selbstständig Tätiger sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft mit finanziellen Soforthilfen als Billigkeitsleistungen nach Maßgabe des § 53 Landeshaushaltsordnung sowie der beigefügten Richtlinien aufgrund des Elementarschadensereignisses in den Landkreisen Ahrweiler, Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg, Vulkaneifel, Bernkastel-Wittlich und der Stadt Trier im Juli 2021.
Gewährung von staatlichen Soforthilfen des Landes in privaten Haushalten
Richtlinie für die Gewährung von staatlichen Soforthilfen des Landes bei außergewöhnlichen Notlagen in privaten Haushalten aufgrund des Elementarschadensereignisses in den Landkreisen Ahrweiler, Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg, Vulkaneifel, Bernkastel-Wittlich und der Stadt Trier im Juli 2021 (insbesondere im Zeitraum vom 14. bis 15. Juli) (Soforthilfe RLP 2021)
Antrag auf Gewährung einer staatlichen Soforthilfe des Landes bei außergewöhnlichen Notlagen in privaten Haushalten aufgrund des Elementarschadensereignisses in den Landkreisen Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg, Vulkaneifel, Bernkastel-Wittlich und der Stadt Trier im Juli 2021
Gewährung von staatlichen Soforthilfen des Landes für Unternehmen
Richtlinie für die Gewährung von Soforthilfen des Landes aufgrund des Elementarschadensereignisses vom 14. und 15. Juli 2021 in den Landkreisen Ahrweiler, Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg, Vulkaneifel, Bernkastel-Wittlich und der Stadt Trier im Juli 2021 für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Angehörigen Freier Berufe und selbstständig Tätiger sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft (Soforthilfe Unternehmen RLP 2021)
Antrag auf Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Milderung von durch das Hochwasser vom 14./15 Juli erlittenen Schäden für Unternehmen
Die Anträge sind bei der zuständigen Kreisverwaltung, also für die Südeifel der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, einzureichen.
Für Fragen steht das Bürgertelefon ab Montag, den 26. Juli, zur Verfügung.
Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr
Bürgertelefon: Tel.: 06561-15 5555
Anfragen können ebenfalls per E-Mail eingereicht werden:
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Informationen der ADD unter:
https://add.rlp.de/de/themen/foerderungen/im-brand-und-katastrophenschutz/gewaehrung-staatlicher-finanzhilfen-elementarschaeden/
Informationen der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm unter:
https://www.bitburg-pruem.de/cms/aktuell/pressemitteilungen/3444-unwetterkatastrophe-antraege-auf-soforthilfe-des-landes-koennen-ab-sofort-gestellt-werden