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Zur Milderung dieser außergewöhnlichen Notlage unterstützt das Land Rheinland-Pfalz betroffene private Haushalte sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Angehörigen Freier Berufe und selbstständig Tätiger sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft mit finanziellen Soforthilfen als Billigkeitsleistungen nach Maßgabe des § 53 Landeshaushaltsordnung sowie der beigefügten Richtlinien aufgrund des Elementarschadensereignisses in den Landkreisen Ahrweiler, Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg, Vulkaneifel, Bernkastel-Wittlich und der Stadt Trier im Juli 2021.
Gewährung von staatlichen Soforthilfen des Landes in privaten Haushalten
Richtlinie für die Gewährung von staatlichen Soforthilfen des Landes bei außergewöhnlichen Notlagen in privaten Haushalten aufgrund des Elementarschadensereignisses in den Landkreisen Ahrweiler, Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg, Vulkaneifel, Bernkastel-Wittlich und der Stadt Trier im Juli 2021 (insbesondere im Zeitraum vom 14. bis 15. Juli) (Soforthilfe RLP 2021)
Antrag auf Gewährung einer staatlichen Soforthilfe des Landes bei außergewöhnlichen Notlagen in privaten Haushalten aufgrund des Elementarschadensereignisses in den Landkreisen Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg, Vulkaneifel, Bernkastel-Wittlich und der Stadt Trier im Juli 2021
Gewährung von staatlichen Soforthilfen des Landes für Unternehmen
Richtlinie für die Gewährung von Soforthilfen des Landes aufgrund des Elementarschadensereignisses vom 14. und 15. Juli 2021 in den Landkreisen Ahrweiler, Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg, Vulkaneifel, Bernkastel-Wittlich und der Stadt Trier im Juli 2021 für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Angehörigen Freier Berufe und selbstständig Tätiger sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft (Soforthilfe Unternehmen RLP 2021)
Antrag auf Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Milderung von durch das Hochwasser vom 14./15 Juli erlittenen Schäden für Unternehmen
Die Anträge sind bei der zuständigen Kreisverwaltung, also für die Südeifel der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, einzureichen.
Für Fragen steht das Bürgertelefon ab Montag, den 26. Juli, zur Verfügung.
Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr
Bürgertelefon: Tel.: 06561-15 5555
Anfragen können ebenfalls per E-Mail eingereicht werden:
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Informationen der ADD unter:
https://add.rlp.de/de/themen/foerderungen/im-brand-und-katastrophenschutz/gewaehrung-staatlicher-finanzhilfen-elementarschaeden/
Informationen der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm unter:
https://www.bitburg-pruem.de/cms/aktuell/pressemitteilungen/3444-unwetterkatastrophe-antraege-auf-soforthilfe-des-landes-koennen-ab-sofort-gestellt-werden
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Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,
die Spendenbereitschaft für die gemeinsame Aufgabe der Bewältigung der Unwetterschäden 2021 ist sehr groß! Hierfür sei allen Spendern an dieser Stelle herzlich gedankt. Im Abstimmung mit dem Eifelkreis möchten wir ab sofort das Antragsverfahren zur Gewährung einer Not-/Soforthilfe starten.
Mit einem Antragsformular kann eine Nothilfe/Soforthilfe für besondere Härtefälle bis maximal 2.500,00 € aus den eingegangenen Spendenmitteln des DRK-Kreisverbandes Bitburg-Prüm e.V. beantragt werden. Im Antrag muss die Notlage beschrieben werden, bestätigt werden, dass eine Gebäudeversicherung mit Elementarschadenabdeckung nicht vorliegt und der Schaden aus eigener Kraft nicht abgedeckt werden kann. Dieses muss durch die jeweilige Ortsgemeinde (Ortsbürgermeister/Ortsvorsteher) bestätigt werden.
Damit die Soforthilfe auch schnell bewilligt und ausgezahlt werden kann, bitten wir um Übermittlung der durch die Damen und Herren Ortsbürgermeister/Ortsvorsteher gegen gezeichneten Anträge an:
Telefax: 06561-6020-19
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Anträge können natürlich auch direkt beim DRK-Kreisverband Bitburg-Prüm e.V., Geschäftsführung, Rot-Kreuz-Straße 1-3, 54634 Bitburg abgegeben werden. Diese Informationen werden auch auf unseren Internetseiten www.drk-bitburg-pruem.de bereitgestellt.
Soweit uns bereits Notfälle durch Anrufe oder Vorsprachen bekannt wurden, werden wir den betroffenen Personen das Antragsformular unmittelbar zur Verfügung stellen. Regelungen zu weiteren Einzelfallhilfen werden zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben.
Mit freundlichen Grüßen,
Rainer Hoffmann
Kreisgeschäftsführer
DRK Kreisverband Bitburg-Prüm e.V.
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Die Vergabe (Miete) erfolgt nach Eingang der Anfragen und nach Verfügbarkeit sowie nach den Vorgaben der VG Südeifel (Vermieter). Die Trockengeräte sind ausschließlich für Betroffene mit Wohnsitz in der Verbandsgemeinde Südeifel vorbehalten. Beachten Sie bitte das die Vorlage Ihres gültigen Personalausweises notwendig ist. Die Mietdauer beträgt zwei Wochen. Eine Verlängerung ist bei Bedarf nach Absprache möglich. Weil sehr viele Menschen betroffen sind, wird max. ein Gerät pro Haushalt/Familie zur Verfügung gestellt. Maßgebend sind die Angaben im Vertrag der VG.
Weitere Details finden Sie auf der Seite des Autohauses Wiame unter:
https://wiaime.de/hochwasserhilfe
Ihre Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel
mit Unterstützung des Autohauses Wiame
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Hochwasserhilfe Neuerburg – Vor Ort für vor Ort!
Bank: Volksbank Eifel eG, Bedastraße 11, 54634 Bitburg
IBAN: DE41 5866 0101 0200 2269 07
BIC: GENODED1BIT
Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung.
Lothar Fallis, Stadtbürgermeister