An- und Abmelden des Wohnsitzes
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- Veröffentlicht: 23. März 2020
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Bei Wegzug innerhalb Deutschlands ist keine Abmeldung notwendig. Eine Anmeldung bei der neuen Wohnsitzbehörde ist ausreichend und die Abmeldung bei der bisherigen Wohnsitzbehörde erfolgt automatisch.
Für den Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung des Nebenwohnsitzes ist allerdings eine Abmeldung zwingend erforderlich!
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Informationen zur: Steueridentifikationsnummer (IdNr.)
Anmelden des Wohnsitzes:
Anmeldung Hauptwohnsitz - benötigte Unterlagen
Anmeldung Nebenwohnsitz - benötigte Unterlagen
Abmelden des Wohnsitzes:
Abmeldung Hauptwohnsitz ins Ausland - benötigte Unterlagen
Abmeldung Nebenwohnsitz - benötigte Unterlagen
Bearbeitung Ihres Anliegens nur nach Terminvereinbarung:
- Vereinbarung Online-Termine
- Vereinbarung telefonisch unter: 06564/ 69-12260
Zum Herunterladen:
Das Formular zur Wohnungsgeberbestätigung finden Sie hier
Das Formular zur Einverständniserklärung Umzug minderjähriger Kinder finden Sie hier
Das Formular zur Vollmacht zur Anmeldung des Wohnsitzes finden Sie hier
Das Formular zur Vollmacht zur Abmeldung des Wohnsitzes finden Sie hier
Das Formular zur Abmeldung des Hauptwohnsitzes ins Ausland bzw. des Nebenwohnsitzes finden Sie hier
Die Bescheinigung gemäß Artikel 39 über Entscheidungen über die elterliche Verantwortung finden Sie hier
Die Bescheinigung gemäß Artikel 39 über Entscheidungen in Ehesachen finden Sie hier