Sonstige Anliegen im Einwohnermeldeamt
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- Veröffentlicht: 03. Februar 2022
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Für die dazu erforderliche ärztliche Untersuchung (Erst- und Nachuntersuchung) benötigt der oder die Jugendliche einen Untersuchungsberechtigungsschein.
Der Untersuchungsberechtigungsschein muss vor der Untersuchung beantragt und der Ärztin beziehungsweise dem Arzt bei der Untersuchung ausgehändigt werden.
Beim Wechsel des Arbeitgebers innerhalb des ersten Jahres ist von dem neuen Arbeitgeber das Untersuchungsergebnis bei dem bisherigen Arbeitgeber anzufordern.
Die Beantragung dieses Untersuchungsberechtigungsscheines erfolgt
- persönlich durch den Jugendlichen oder durch ein Elternteil / Sorgeberechtigten (nur nach Termin)
- schriftlich (formlos)
Beim Wechsel des Arbeitgebers innerhalb des ersten Jahres ist von dem neuen Arbeitgeber das Untersuchungsergebnis bei dem bisherigen Arbeitgeber anzufordern.
Bearbeitung Ihres Anliegens nur nach Terminvereinbarung:
- Vereinbarung Online-Termine
- Vereinbarung telefonisch unter: 06564/ 69-12260