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Veröffentlicht: 18. Januar 2022
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Ändert sich nur die Anschrift (keine Namensänderung) innerhalb des Zulassungsbezirks, wird in diesen Fällen auf der bisherigen Zulassungsbescheinigung I (ZB I) ein entsprechender Aufkleber angebracht.
Eine Anschriftenänderung muss nur in der ZB I (Fahrzeugschein) nicht in der ZB II (Fahrzeugbrief) eingetragen werden.
Die Änderung der Anschrift ist bei der für den Wohnsitz (Hauptwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes) zuständigen Zulassungsbehörde (Kfz-Zulassungsstelle des Eifelkreises Bitburg-Prüm) zu beantragen.
Bei Umzug innerhalb des gleichen Zulassungsbezirkes (innerhalb des Eifelkreis Bitburg-Prüm) kann die ZB Teil I gleichzeitig mit der Wohnsitzummeldung im Einwohnermeldeamt geändert werden. Alle anderen Änderungen erfolgen über die
Kfz-Zulassung Bitburg.
Adressänderung bei der Verbandsgemeinde Südeifel
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erfolgt persönlich durch den Halter unter Vorlage des gültiger Personalausweises oder Reisepasses oder durch eine bevollmächtigte Person nur nach Termin
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Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
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Gebühr 10,80 € je Änderung (bar oder EC)