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Einladung zur Regionalkonferenz in der VG Südeifel am Montag, 18. Juli 2022, 18.00 Uhr im DGH Utscheid
Landrat Andreas Kruppert lädt gemeinsam mit Bürgermeister Moritz Petry die Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Südeifel dazu ein, bei der am 18. Juli 2022 im DGH Utscheid stattfindenden Regionalkonferenz über wichtige Zukunftsthemen, wie Klimaschutz, Digitalisierung oder Mobilität, zu sprechen. Es geht um nicht weniger als die Frage: Wie bleibt der Eifelkreis Bitburg-Prüm, und somit auch die Verbandsgemeinde Südeifel, in Zukunft eine lebenswerte und attraktive Region für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Investoren?
Ihre Meinung ist uns wichtig. Melden Sie sich daher gerne weiterhin für die Regionalkonferenz in der Verbandsgemeinde Südeifel an!
Per Email unter: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder über: www.zukunft-eifelkreis.de/regionalkonferenzen
Weiterlesen: Regionalkonferenz VG Südeifel am 18.07.2022 in Utscheid
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Unterstützung der Erklärungsabgabe durch Informationsschreiben und Ausfüllhilfe

Eigentümerinnen und Eigentümer von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft einschließlich verpachteter Ländereien sind durch öffentliche Bekanntmachung des Bundesfinanzministeriums vom 30. März 2022 aufgefordert, alle zur Feststellung des Grundsteuerwerts erforderlichen Angaben nach den Verhältnissen vom Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022 anhand einer sog. Feststellungserklärung dem jeweils zuständigen Finanzamt zuzuleiten.
Die Erklärungen sind elektronisch zu übermitteln. Dies kann ab dem 1. Juli 2022 kostenlos über das Steuerportal MeinELSTER erfolgen. Nur in besonderen Ausnahmen (sog. Härtefallregelung) ist die Abgabe in Papierform möglich. Hierüber entscheidet das zuständige Finanzamt. Die Frist zur Abgabe der Feststellungserklärung endet am 31. Oktober 2022.
Finanzämter raten, zunächst Informationsschreiben abzuwarten
Als Service sendet die Steuerverwaltung Rheinland-Pfalz den Eigentümerinnen und Eigentümern von Grundbesitz im Regelfall ein Informationsschreiben zu. Diesem Schreiben sind die der Steuerverwaltung vorliegenden Liegenschafts-/Geobasisdaten zum jeweiligen Grundbesitz beigefügt (sog. Datenstammblatt; siehe nachstehende Auflistung). Vor diesem Hintergrund empfehlen die Finanzämter den Erklärungspflichtigen, zunächst diese Ausfüllhilfe abzuwarten.
Weiterlesen: Sie haben Grundbesitzt? Jetzt Erklärung beim Finanzamt abgeben
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Die Begeisterung war den Teilnehmern anzusehen, die das Zusammenkommen der Arbeitskreismitglieder sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern unter deutlich verringerten Corona-Schutzmaßnahmen sichtlich genossen.
Nach einer Vorstellung der Vorgehensweise und Inhalte im Projekt wurden die Ergebnisse mit den Maßnahmenplänen für kurz-, mittel- und langfristig zu realisierende Vorhaben präsentiert sowie Danksagungen an die engagierten Bürgerinnen und Bürger in den Arbeitskreisen ausgesprochen.
Weiterlesen: Körperich und Koxhausen erfolgreich im „Zukunfts-Check Dorf“
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Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten:
Montag: 14:00-14:45 Wassergymnastik (Einlass 13:45 Uhr)
15:00-19:15 Allgemeines Schwimmen
19:15-20:00 Wassergymnastik
20:00-21:00 Allgemeines Schwimmen
Dienstag: 06:30-08:00 Frühschwimmen(keine Kasse, nur mit Karte)
17:00-21:00 Allgemeines Schwimmen
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Die folgenden Informationen geben Ihnen einen Überblick über nun wichtige Fragen.
Wie und wo werden Vertriebene aus der Ukraine angemeldet?
Bis wann muss die Anmeldung der Vertriebenen erfolgen?
Welche Unterlagen/Papiere werden für die Erstanmeldung benötigt?
Auf diese und vielen weitere Fragen bekommen Sie Antworten in der CHECKLISTE (Stand 12.04.2022)
für Privatpersonen und Ehrenamtliche zur Unterstützung Vertriebener aus der Ukraine, die Sie hier herunterladen können.
Ministerium für Familie, Frauen, Kultur
und Integration Rheinland-Pfalz