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Die Maßnahme ist für den Zeitraum 7.11.2021 - 18.11.2021 geplant. Aus Sicherheitsgründen muss der Radweg für diesen Zeitraum voll gesperrt werden. Zur Lokalisierung des betroffenen Bereichs kann folgende Karte heruntergeladen werden.
Für Rückfragen bitte wenden an:
Herrn Christoph Caspari
Leiter Technische Produktion
Forstamt Neuerburg
Herrenstraße 2
54673 Neuerburg
Tel.: 06564 - 960713
Fax: 06564 - 960720
Handy: 015228850245
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Web: www.wald-rlp.de
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Aufbauhilfe RLP 2021 Hausrat von Privathaushalten
Für Schäden am eigenen Hausrat wird in der Regel eine Pauschale gewährt, die sich an den im Haushalt zum Schadensereignis gemeldeten Personen und dem Anteil des Hausrates, der betroffen ist, bemisst. Einem Ein-Personen-Haushalt stehen 13.000 Euro zu, Mehrpersonenhalte erhalten eine gestaffelt höhere Pauschale (13.000 Euro für die erste Person, 8.500 Euro für die zweite Person, für jede weitere dort gemeldete Person 3.500 Euro).
Beratung Aufbauhilfe Hausrat: — 06131 6172 – 1900
Aufbauhilfe RLP 2021 für Private, Vereine, Stiftungen und andere Einrichtungen sowie Religionsgemeinschaften in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts
Das Land Rheinland-Pfalz und der Bund gewähren staatliche Förderungen zum Wiederaufbau für Betroffene des Hochwassers und Starkregens am 14. und 15. Juli 2021 in den Landkreisen Ahrweiler, Cochem-Zell, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg, Vulkaneifel, Bernkastel-Wittlich und in der kreisfreien Stadt Trier.
Privathaushalte, Vereine, Stiftungen und andere Einrichtungen, sowie Religionsgemeinschaften in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts können bei durch die Flut entstandenen Schäden Mittel für Reparaturkosten oder Kosten für den Wiederaufbau geltend machen. Erstattet werden bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, in Härtefällen kann eine Förderung von bis zu 100 Prozent erfolgen.
Vereinen, Stiftungen, anerkannten Religionsgemeinschaften und anderen Einrichtungen werden die Kosten der Reparatur von wesentlichen, funktionsbezogenen Einrichtungsgegenständen erstattet, sofern das nicht teurer ist als die Neubeschaffung der Wert der Sachen bei Schadeneinritt. Bei der dann notwendigen Neubeschaffung („neu für alt“) werden in der Regel 30 Prozent abgezogen. Bei Mietausfällen bzw. der Verringerung von Mieteinahmen privater Vermieter, die unmittelbar durch das Schadensereignis eingetreten sind, können Einkommenseinbußen geltend gemacht werden.
Kontakt:
Für Private, Vereine, Stiftungen und andere Einrichtungen sowie Religionsgemeinschaften in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts
Beratung Aufbauhilfe: — 06131 6172 - 1444
Beratung Aufbauhilfe: — 06131 6172 - 1500
Folgender Link dient zur Antragstellung sowohl für Hausrat als auch Gebäude.
Kontaktformular: https://isb.rlp.de/service/beratung/kontakt-aufbauhilfe.html
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Die Hänge sind unterspült, drohen komplett abzurutschen und die noch vorhandenen Wege mitzureißen.
Deswegen warnen wir alle eindringlich davor, die Absperrungen zu missachten, da die Gefahr auch bereits unmittelbar auf den gesperrten Wegen gegeben ist.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel
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26. September 2021 wurde mit Schreiben des Kreiswahlleiters des Wahlkreises 202 Bitburg vom 08.04.2021 die Bildung
der Briefwahlvorstände auf die Ebene der Verbandsgemeinden delegiert. Mit Schreiben vom 13.08.2021 des Kreiswahlleiters des Wahlkreises 202 Bitburg wurde die Anordnung getroffen, dass für den Bereich der Verbandsgemeinde Südeifel gemäß § 8 Abs. 3 Bundeswahlgesetz (BWG) i. V. m. § 7 Bundeswahlordnung (BWO) fünf Briefwahlvorstände
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel zu bilden sind. Zur Feststellung des Briefwahlergebnisses treten nun am Wahltag, dem 26. September 2021 um 14:30 Uhr, die folgenden Briefwahlvorstände in der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Pestalozzistr. 7, 54673 Neuerburg zusammen:
Briefwahlbezirk VG Südeifel 1:
Alsdorf, Ammeldingen b. Neuerburg-Heilbach-Uppershausen, Berkoth, Biesdorf, Bollendorf, Dauwelshausen, Echternacherbrück, Eisenach, Emmelbaum, Ernzen
Briefwahlbezirk VG Südeifel 2:
Ferschweiler, Geichlingen, Gilzem, Holsthum, Hommerdingen
Briefwahlbezirk VG Südeifel 3:
Irrel, Karlshausen-Herbstmühle-Leimbach-Scheitenkorb-Sevenig b. Neuerbug, Rodershausen-Affler-Bauler-Gemünd-Keppeshausen-Übereisenbach-Waldhof/Falkenstein, Kaschenbach, Körperich-Gentingen-Roth an der Our, Koxhausen-Berscheid-Hütten-Muxerath-Nasingen, Kruchten
-dieser Briefwahlbezirk ist eingebunden zur repräsentativen Wahlstatistik, siehe nachfolgender Hinweis-
Briefwahlbezirk VG Südeifel 4:
Lahr-Hüttingen b. Lahr-Niedergeckler-Obergeckler, Menningen, Mettendorf-Burg, Minden, Neuerburg-Scheuern-Zweifelscheid, Niederweis, Niehl, Nusbaum
Briefwahlbezirk VG Südeifel 5:
Peffingen, Plascheid, Prümzurlay, Schankweiler, Sinspelt, Utscheid-Fischbach/0beraden-Niederraden, Wallendorf-Ammeldingen an der Our,
Weidingen-Altscheid
Die Briefwahlvorstände verhandeln, beraten und entscheiden bei der Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses gemäß § 54 BWO in öffentlicher Sitzung. Dies wird hiermit auf Grund der Vorschrift des § 7 Nr. 5 S. 2 BWO bekannt gemacht.
54673 Neuerburg, 20. September 2021
Verbandsgemeindeverwaltung
Neuerburg
Hinweis zur repräsentativen Wahlstatistik -Briefwahlbezirk 3-
Der Briefwahlbezirk 3, zu die Wahlbezirke Irrel, Karlshausen-Herbstmühle-Leimbach-Scheitenkorb-Sevenig b. Neuerbug, Rodershausen-Affler-Bauler-Gemünd-Keppeshausen-Übereisenbach-Waldhof/Falkenstein, Kaschenbach, Körperich-Gentingen-Roth an der Our, Koxhausen-Berscheid-Hütten-Muxerath-Nasingen und Kruchten gehören, ist in die repräsentative Wahlstatistik einbezogen. Für die Briefwählerinnen und Briefwähler aus diesen Wahlbezirken werden für die wahlstatistische Auszählungen Stimmzettel verwendet, auf denen Geschlecht und Geburtsjahr (in sechs Gruppen) vermerkt ist. Das Verfahren ist nach dem „Gesetzt über die allgemeine und repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutsche Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland“ (Wahlstatistikgesetz –WstatG) vom 21. Mai 1999 (BGBl. S. 1023), geändert durch Artikel 1a des Gesetzes vom 27. April 2013 (BGBl S. 962) zulässig.
Bei der Verwendung dieser Stimmzettel ist eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ausgeschlossen.
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Die Energieagentur Rheinland-Pfalz führt derzeit bereits eine flächendeckende Analyse zu möglichen Kurzfrist- als auch Übergangslösungen in den betroffenen Kommunen durch. Ein erster Überblick soll Anfang September vorliegen. „Die Landesenergieagentur arbeitet dabei mit den Bürgermeistern, Verwaltungen und örtlichen Krisenstäben sowie in enger Kooperation mit Schornsteinfegern, SHK-Handwerk, Verbraucherzentrale, Energieberatern, Landeshochschulen und den örtlichen Energieversorgern zusammen“, sagt Michael Hauer, Geschäftsführer Energieagentur Rheinland-Pfalz.
Weiterlesen: Energieagentur Rheinland-Pfalz koordiniert Hilfen für die Heizperiode in Flutgebieten