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Veröffentlicht: 29. Januar 2020
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Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig
nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) anzeigen. Das Gleiche gilt, wenn
1. der Betrieb verlegt wird,
2. der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, oder
3. der Betrieb aufgegeben wird.
Das Formular zur Gewerbe-An, -Um- oder -Abmeldung muss vollständig ausfüllt und unterschrieben der Verbandsgemeindeverwaltung vorgelegt werden.
Dazu gehört ggf. auch das Beiblatt gesetzliche Vertreter, das ebenfalls vorzulegen ist.
Das Formular zur
Gewerbe-Anmeldung finden Sie
hier
Das Formular zur
Gewerbe-Ummeldung finden Sie
hier
Das Formular zur
Gewerbe-Abmeldung finden Sie
hier
Das Formular zum
Beiblatt gesetzliche Vertreter finden Sie
hier
Ab dem 01.01.2021 besteht die Pflicht des Gewerbetreibenden zur elektronischen Übermittlung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung an das zuständige Finanzamt
Eine Anleitung
zur elektronischen Übermittlung des Fragebogens finden Sie
hier
Eine Anleitung
zur Beantragung der Steuernummer finden Sie
hier