Fördermöglichkeiten
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- Veröffentlicht: 01. März 2018
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Auf dieser Grundlage können in Rheinland-Pfalz Kooperationsverbünde gebildet und gemeinsam aus dem Städtebauförderungsprogramm gefördert werden. Dabei kann jede beteiligte Gemeinde im Stadtkern bzw. der Stadtmitte ein Fördergebiet nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches ausweisen.
Die Kooperationsverbünde sollen aus zwei oder drei Gemeinden mit jeweils mehr als 1000 Einwohnern bestehen. Jede Gemeinde muss über überörtliche Versorgungsfunktionen verfügen, die der Daseinsvorsorge der Region dienen. Mindestens eine Gemeinde muss die Funktion eines Grundzentrums haben, das durch einen städtischen Charakter geprägt ist. Innerhalb des Kooperationsverbundes ist ein abgestimmtes Entwicklungskonzept als Handlungsleitlinie für den Verbund erforderlich. Für die einzelnen Fördergebiete können von der jeweiligen Gemeinde eigenständige integrierte städtebauliche Entwicklungskonzepte erarbeitet werden.
Die Stadt Neuerburg und die Ortsgemeinden Irrel und Bollendorf haben sich im Rahmen eines Kooperationsverbunds um die Aufnahme in das Programm „Ländliche Zentren - Kleinere Städte und Gemeinden" beworben, und wurden mit Bescheid vom 15.12.2014 in das Städtebauförderungs-programm aufgenommen
Neuerburg:
- Modernisierungsrichtlinien

- Sanierungssatzung
- Geltungsbereich
Irrel:
- Modernisierungsrichtlinien
- Sanierungssatzung
- Geltungsbereich
Bollendorf:
- Modernisierungsrichtlinien
- Sanierungssatzung
- Geltungsbereich