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Unterstützung der Erklärungsabgabe durch Informationsschreiben und Ausfüllhilfe

Eigentümerinnen und Eigentümer von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft einschließlich verpachteter Ländereien sind durch öffentliche Bekanntmachung des Bundesfinanzministeriums vom 30. März 2022 aufgefordert, alle zur Feststellung des Grundsteuerwerts erforderlichen Angaben nach den Verhältnissen vom Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022 anhand einer sog. Feststellungserklärung dem jeweils zuständigen Finanzamt zuzuleiten.
Die Erklärungen sind elektronisch zu übermitteln. Dies kann ab dem 1. Juli 2022 kostenlos über das Steuerportal MeinELSTER erfolgen. Nur in besonderen Ausnahmen (sog. Härtefallregelung) ist die Abgabe in Papierform möglich. Hierüber entscheidet das zuständige Finanzamt. Die Frist zur Abgabe der Feststellungserklärung endet am 31. Oktober 2022.
Finanzämter raten, zunächst Informationsschreiben abzuwarten
Als Service sendet die Steuerverwaltung Rheinland-Pfalz den Eigentümerinnen und Eigentümern von Grundbesitz im Regelfall ein Informationsschreiben zu. Diesem Schreiben sind die der Steuerverwaltung vorliegenden Liegenschafts-/Geobasisdaten zum jeweiligen Grundbesitz beigefügt (sog. Datenstammblatt; siehe nachstehende Auflistung). Vor diesem Hintergrund empfehlen die Finanzämter den Erklärungspflichtigen, zunächst diese Ausfüllhilfe abzuwarten.
Weiterlesen: Sie haben Grundbesitzt? Jetzt Erklärung beim Finanzamt abgeben
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Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten:
Montag: 14:00-14:45 Wassergymnastik (Einlass 13:45 Uhr)
15:00-19:15 Allgemeines Schwimmen
19:15-20:00 Wassergymnastik
20:00-21:00 Allgemeines Schwimmen
Dienstag: 06:30-08:00 Frühschwimmen(keine Kasse, nur mit Karte)
17:00-21:00 Allgemeines Schwimmen
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Die Begeisterung war den Teilnehmern anzusehen, die das Zusammenkommen der Arbeitskreismitglieder sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern unter deutlich verringerten Corona-Schutzmaßnahmen sichtlich genossen.
Nach einer Vorstellung der Vorgehensweise und Inhalte im Projekt wurden die Ergebnisse mit den Maßnahmenplänen für kurz-, mittel- und langfristig zu realisierende Vorhaben präsentiert sowie Danksagungen an die engagierten Bürgerinnen und Bürger in den Arbeitskreisen ausgesprochen.
Weiterlesen: Körperich und Koxhausen erfolgreich im „Zukunfts-Check Dorf“
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Die folgenden Informationen geben Ihnen einen Überblick über nun wichtige Fragen.
Wie und wo werden Vertriebene aus der Ukraine angemeldet?
Bis wann muss die Anmeldung der Vertriebenen erfolgen?
Welche Unterlagen/Papiere werden für die Erstanmeldung benötigt?
Auf diese und vielen weitere Fragen bekommen Sie Antworten in der CHECKLISTE (Stand 12.04.2022)
für Privatpersonen und Ehrenamtliche zur Unterstützung Vertriebener aus der Ukraine, die Sie hier herunterladen können.
Ministerium für Familie, Frauen, Kultur
und Integration Rheinland-Pfalz
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Die Provinzial Versicherung hat vielerorts bei der Gründung der Freiwilligen Feuerwehren Pate gestanden. Nicht nur aus dieser traditionellen Verbindung heraus, sondern auch zur Verbesserung des Brandschutzes in unserem Geschäftsgebiet wird auch heute noch ein enges Verhältnis zwischen beiden Partnern gepflegt. Denn angesichts leerer öffentlicher Kassen ist es für die Freiwilligen Feuerwehren immer schwieriger, den hohen Ausrüstungsstandard der Wehr zum Wohle der Bürger zu gewährleisten.
Die Geschäftsstellenleiter Franz-Josef Aßmuth und Thomas Crames aus Irrel überreichen stellvertretend für die Provinzial-Versicherung einen Scheck über 2.600,00 Euro an den Bürgermeister der VG Südeifel, Herrn Moritz Petry. Sie danken den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren für die selbstlose Einsatzbereitschaft zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger.