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- Veröffentlicht: 03. Dezember 2020
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Die zugesagte Bundesförderung stellt die einzige Möglichkeit dar, dass im Eigentum der VG Südeifel befindliche Hallenbad Irrel zu sanieren und damit in seiner Bedeutung als Schwimmstätte für das gesamte Einzugsgebiet zu erhalten. Die VG Südeifel ist seit Jahren hoch verschuldet und als defizitäre Kommune nicht in der Lage, eine solche Maßnahme ohne entsprechende Förderung zu schultern.
Die Sanierung des Hallenbades, die im Jahr 2021 starten soll, stellt ein komplexes Unterfangen dar. Gründe dafür liegen nicht nur im Sanierungsstau des Hallenbades an sich, sondern in der räumlichen Verbindung mit einer Turnhalle im ersten Obergeschoss über dem Bad, die zur Irreler Grund- und Realschule plus gehört und damit in den Zuständigkeitsbereich des Eifelkreises Bitburg-Prüm fällt.
In einem ersten Schritt zur Sanierung des Hallenbades Irrel konnten folgende Planungsleistungen europaweit ausgeschrieben werden:
- Planungsleistungen Architekturbüro
- Technische Gebäudeausrüstung
- Tragwerksplanung
Am Dienstag, 01.12.2020, wurden die auftragnehmenden Büros durch das Vergabegremium ausgewählt. Die Auftragsvergabe erfolgt in Kürze durch den Rat der Verbandsgemeinde Südeifel.