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- Veröffentlicht: 23. März 2021
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Dies betrifft folgende Schulen:
• Grundschule Bollendorf
• Grundschule Karlshausen
• Grundschule St. Hubertus Körperich
Die Hildegardis-Grundschule Mettendorf ist von dieser Regelung ausgenommen. Hier erfolgt die Abrechnung unmittelbar durch den Caterer. Die Vorgehensweise in den darauffolgenden Monaten wird abhängig von der im entsprechenden Zeitraum vorliegenden pandemischen Lage entschieden und bekanntgegeben.
Ihre Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel