26 Preisträger erhalten RWE Klimaschutzpreis 2016
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- Veröffentlicht: 25. Mai 2016
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- Umweltengagement in den Verbandsgemeinden Bitburger Land, Speicher, Südeifel und der Stadt Bitburg ausgezeichnet
- Insgesamt 6.000 Euro für 26 gute Ideen
In den Verbandsgemeinden Bitburger Land, Speicher und Südeifel sowie der Stadt Bitburg geht der RWE Klimaschutzpreis an insgesamt 26 Preisträger aus der Region. Rudolf Rinnen, Zweiter Beigeordneter im Eifelkreis Bitburg-Prüm und Michael Arens, Leiter der Region Trier bei RWE, überreichten am Donnerstag in der Brauerei Ausschank zum Simonbäu in Bitburg die Urkunden und Preisgelder in Höhe von insgesamt 6.000 Euro an die Gewinner. Die Palette der prämierten Projekte reichte von der Pflege gemeindlicher Grünflächen über die Nutzung von vollbiologischen Kläranlagen bis hin zur Neugestaltung eines Wald- und Naturlehrpfades. Mit dem Preis zeichnet der Eifelkreis gemeinsam mit RWE das Engagement zur Förderung von Umwelt und Natur aus.
Kreisbeigeordneter Rudolf Rinnen und RWE-Regionalleiter Michael Arens würdigten gemeinsam den bürgerschaftlichen Einsatz aller Preisträger. Die Preisgelder kommen der Weiterführung der Projekte zugute. „Dass Klimaschutz direkt vor unserer Haustür beginnt und auch funktioniert, haben heute alle Gewinner des Preises eindrucksvoll bewiesen. Darüber freue ich mich sehr. Wir brauchen Vorbilder, an denen sich andere orientieren können“, betonte Kreisbeigeordneter Rudolf Rinnen. Michael Arens, Leiter der Region Trier bei RWE, ergänzte: „Bei der Bewertung war uns wichtig, dass nicht nur finanziell aufwendige Projekte im Vordergrund stehen. Die eingereichten Vorschläge haben gezeigt, dass die Bürger des Eifelkreises Bitburg-Prüm offen für den Klimaschutz sind und bereit sind, die Anliegen mit gezielten Maßnahmen nach vorne zu bringen.“
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VG Südeifel erhält eigenes Wappen
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- Veröffentlicht: 21. März 2016
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Zum 1. Juli 2014 ist aus dem Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Irrel und Neuerburg die Verbandsgemeinde Südeifel entstanden. Die Hoheitszeichen der beiden Altverbandsgemeinden wurden damit ungültig. Mit der positiven Stellungnahme durch das Landeshauptarchiv in Koblenz und der jetzt vorliegenden Genehmigung der Kreisverwaltung gilt das neue Wappen als offiziell eingeführt.
Landrat Dr. Joachim Streit als Chef der Aufsichtsbehörde ließ es sich nicht nehmen, das Wappen im Rahmen der Verbandsgemeinderatssitzung am 15.03.2016 in der Irreler Gemeindehalle persönlich an Bürgermeister Moritz Petry zu übergeben. Er sprach dabei offiziell die Genehmigung zum Führen des neuen Wappens nach § 5 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) aus und verlas die Wappenbeschreibung: „Schwarz stabbordiert, in Silber schräglinker blauer Wellenbalken, vorn roter Turm mit schwarzem Tor und drei schwarzen, rot umrandeten Zinnen, hinten rotes Glevenkreuz“. Er verband dieses mit den besten Wünschen an die Verbandsgemeinde Südeifel. „Die Bürger der Verbandsgemeinde mögen unter diesem neuen Wappen glücklich und in Frieden leben“, so Landrat Dr. Streit. Dem VG-Rat wünschte er die „bestmöglichen Entscheidungen unter diesem Wappen“. Bürgermeister Moritz Petry, der seit der Fusion im Juli 2014 die Geschicke der Verbandsgemeinde Südeifel lenkt, nahm die Genehmigungsurkunde für das Wappen und die herzlichen Glückwünsche gern entgegen. Mit der heutigen Übergabe besitzt die Verbandsgemeinde Südeifel, die neben der Stadt Neuerburg 65 eigenständige Ortsgemeinden umfasst, wieder ein offiziell gültiges Wappen, das künftig auch das Dienstsiegel und die Briefköpfe der Südeifeler Verbandsgemeindeverwaltung ziert.
Ergebniss der Wahl zum ehrenamtlichen Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Karlshausen am 13. März 2016
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- Veröffentlicht: 14. März 2016
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Zur Urwahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Karlshausen waren 298 Personen wahlberechtigt; davon haben 218 Personen gewählt.
Die Wahlbeteiligung betrug 73,15 %.
Die Stimmabgabe von 212 Wählern war gültig. Es gab 6 ungültige Stimmen.
Es entfielen auf den Wahlvorschlag Michael Mayer: 143 Ja-Stimmen (67,45 %) und 69 Nein-Stimmen (32,55 %)
Zum Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Karlshausen ist gewählt: Michael Mayer
Wahlergebnisse Landtagswahl Rheinland-Pfalz am 13.03.2016
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- Veröffentlicht: 03. Februar 2016
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Wahlergebnisse für mobile Geräte
Unsere Wahlämter:
Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel - Wahlamt Zimmer 1- Pestalozzistr. 7 54673 Neuerburg Telefon: 06564-69100 Fax: 06564-69258 Öffnungszeiten |
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Wahlbekanntmachungen
- Wahlaufruf Bürgermeister Moritz Petry - Musterstimmzettel - Hinweise des Wahlamtes (PDF 303 Kb)
- Wahlbekanntmachung - Wahl zum 17. Landtag von Rheinland-Pfalz in der Verbandsgemeinde Südeifel (PDF 71 Kb)
- Wahlbekanntmachung - Wahl zum 17. Landtag von Rheinland-Pfalz und Ortsbürgermeisterwahl in der Ortsgemeinde Karlshausen (PDF 121 Kb)
- Wahllokale in der in der Verbandsgemeinde Südeifel - Wahlraumsuche
- Landtagswahl am 13. März 2016 - So wird gewählt (PDF 217 Kb)
- Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl am Sonntag, 13. März 2016
- Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl und für die die Wahl des Ortsbürgermeisters in der Gemeinde Karlshausen am Sonntag, 13. März 2016
- Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl zum Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Karlshausen am 13. März 2016
- Bekanntmachung des Tages der Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters und über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Ortsgemeinde Karlshausen
- Bekanntmachung des Wahlleiters zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis der Ortsgemeinde Karlshausen
2,4 Millionen Euro für Kleinkläranlagen in der Südeifel – Höfken übergibt Förderbescheide
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- Veröffentlicht: 17. Dezember 2015
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Dienstag, 22. Dezember 2015
10 Uhr in Prüm: Rathaus, Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm
12 Uhr in Neuerburg: Rathaus, Pestalozzistraße 7, 54673 Neuerburg
(Pressemitteilung Ministerium Für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten vom 17.12.2015)