Caritashaus der Begegnung demnächst wieder unter Auflagen für den Publikumsverkehr geöffnet
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- Veröffentlicht: 03. Juni 2020
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Das Verwaltungsbüro ist dienstags, mittwochs und freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr zu erreichen, und wir informieren Sie gerne über die aktuellen Angebote und Möglichkeiten. Persönliche Besuche sind, nach vorheriger telefonischer Vereinbarung, ab dann wieder möglich.
Außerhalb dieser Zeit können Sie uns über den Anrufbeantworter oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! kontaktieren.
In der jetzigen Lage gilt es natürlich, Ehrenamtliche, Teilnehmende sowie Mitarbeitende so gut wie möglich vor Infektionen zu schützen und das Infektionsrisiko zu minimieren. Deshalb gilt, unter Wahrung der mittlerweile bekannten Abstands- und Hygieneregeln, zusätzlich die Pflicht, in den Räumen des Caritashauses eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Außerdem wird die Dauer der einzelnen Termine und Veranstaltungen zeitlich begrenzt. Personen mit akuten Erkältungssymptomen haben derzeit keinen Zutritt zum Caritashaus der Begegnung.
Öffnung Aquafun Neuerburg 2020
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- Veröffentlicht: 03. Juni 2020
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ab Mittwoch, den 10.06.2020, wird das Freizeitbad „Aqua-Fun“ in Neuerburg für den Badebetrieb geöffnet.
Unter Beachtung der Auflagen des Landes Rheinland-Pfalz haben wir ein Konzept erarbeitet, um Ihnen auch in Zeiten von "Corona" einen Freibadbesuch zu ermöglichen.
Zum Schutz der Badegäste und des Betriebspersonals sind in Zeiten der Corona-Pandemie besondere Verhaltens- und Hygienemaßnahmen mit dem Besuch des Freibades verbunden. Die ergänzenden Regelungen wurden mit Erweiterung der Haus- und Badeordnung Pandemieplanergänzung erlassen.
Wir bitten Sie, sich vor einem Besuch des Bades entsprechend zu informieren und sich mit den besonderen Regelungen vertraut zu machen.
Damit wir sämtlichen Vorschriften gerecht werden können, haben wir den Betrieb pro Tag zunächst auf 150 Badegäste begrenzt. Auch sind die Duschen im Umkleidegebäude zunächst gesperrt. Während des Betriebes erfolgen regelmäßige Reinigungen und Desinfektionen. Hierfür können das Umkleidegebäude und Teile des Bades kurzfristig für die Nutzung gesperrt werden.
Das Einwohnermeldeamt informiert
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- Veröffentlicht: 03. Juni 2020
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Am Wochenende erfolgte eine landesweite Systemumstellung im Bereich des Einwohnermeldeamtes.
Da es noch umstellungsbedingte Probleme gibt, bitten wir am Mittwoch, 03.06.2020 nur bei unaufschiebbaren Angelegenheiten bei den Einwohnermeldeämtern in Neuerburg, Körperich und Irrel vorzusprechen,
Wir bitten um vorherige telefonische Anfrage unter Tel.: 06564-6912250, ob die Bearbeitung Ihres Anliegens derzeit möglich.
Wir hoffen, dass der landesweite Anbieter die Probleme schnellstmöglich beheben kann und ein störungsfreies Arbeiten bald wieder möglich ist und bitte um Ihr Verständnis.
Ihr Einwohnermeldeamt
Regelung zur Mittagsverpflegung an den Grundschulen
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- Veröffentlicht: 03. Juni 2020
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Abschlagspauschalen (Kosten für Mittagsverpflegung und Betreuung) für den Monat Juni ausgesetzt.
Dies betrifft folgende Schulen:
• Grundschule Bollendorf
• Grundschule Karlshausen
• Grundschule St. Hubertus Körperich
Die Hildegardis-Grundschule Mettendorf ist von dieser Regelung ausgenommen. Diese Grundschule wird unmittelbar durch einen Caterer abgewickelt.
Weiterhin ist geplant, im Nachgang an die durch die Corona-Pandemie verursachte Reduktion der Regelbetreuung auf die sog. erweiterte Notbetreuung, eine Spitzabrechnung der in Anspruch genommenen Leistungen der vergangen Monate vorzunehmen.
Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel
Fachbereich 2 - Bürgerdienste
Informationen für Gastgeber im Felsenland Südeifel
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- Veröffentlicht: 18. Mai 2020
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sehr geehrte Damen und Herren,
nach langen Wochen des Lock-down durften die Gastronomiebetriebe in Rheinland-Pfalz am Mittwoch ihre Türen unter strengen Auflagen wieder öffnen und ab dem kommenden Montag, 18.5. sind touristische Übernachtungen wieder erlaubt – wir freuen uns sehr! Mit der Wiedereröffnung ergeben sich für jeden Betrieb unzählige Fragen, wie die Regelungen zu verstehen und umzusetzen sind. Wir haben deshalb die wichtigsten Informationsquellen, Handreichungen und Hilfsangebote für touristische Akteure zusammengefasst:
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Gestern Abend wurde die 7. Corona Bekämpfungsverordnung (7. CoBeLVO) für Rheinland-Pfalz veröffentlicht (gültig ab 18.05.2020, s. Anlage). Sie enthält nun auch die Anforderungen für die Öffnung von Beherbergungsbetrieben ab dem 18.05.2020 (Paragraph 2 Absatz 1). Beachten Sie bitte auch die weiteren in der Verordnung genannten Anforderungen. Unter https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/ werden ggf. auch ergänzende Dokumente eingestellt.
Bitte prüfen Sie regelmäßig ob es Aktualisierungen gibt.
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Das Wirtschaftsministerium, das Gesundheitsministerium, der DEHOGA Rheinland-Pfalz sowie die Industrie- und Handelskammern haben gemeinsam Hygieneregeln für Gastronomie und Beherbergung vereinbart und eine Handreichung für die Betriebe erstellt. Diese haben wir ebenfalls in der Anlage beigefügt. Die Dokumente und weitere Informationen finden Sie auch hier: https://mwvlw.rlp.de/de/themen/corona/
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