Bürgerbeteiligung am VG-Haushaltsentwurf 2021-2022
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- Veröffentlicht: 06. April 2021
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Der Entwurf der Haushaltssatzung liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Pestalozzistr. 7, 54673 Neuerburg, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Verbandsgemeinderat zur Einsichtnahme für die Einwohner der Verbandsgemeinde aus.
Außerdem stehen die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen im Internet zur Einsichtnahme bereit:
hier zum Haushaltsplan 2021/2022
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen nach dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Pestalozzistr. 7, 54673 Neuerburg, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung oder elektronisch an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! einzureichen. Der Verbandsgemeinderat wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssat-zung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
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FB I - Zentrale Dienste/Sachgebiet Finanzen
Regelung zur Mittagsverpflegung und Nachmittagsbetreuung an den Grundschulen
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- Veröffentlicht: 23. März 2021
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Dies betrifft folgende Schulen:
• Grundschule Bollendorf
• Grundschule Karlshausen
• Grundschule St. Hubertus Körperich
Die Hildegardis-Grundschule Mettendorf ist von dieser Regelung ausgenommen. Hier erfolgt die Abrechnung unmittelbar durch den Caterer. Die Vorgehensweise in den darauffolgenden Monaten wird abhängig von der im entsprechenden Zeitraum vorliegenden pandemischen Lage entschieden und bekanntgegeben.
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Start der Schnelltestzentren in Neuerburg und Irrel
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- Veröffentlicht: 16. März 2021
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Wichtiger Hinweis: Kinder unter 6 Jahren werden nicht getestet!!!
Verwendet wird hierbei ein PoC-Antigen-Schnelltest, der direkt in der Teststelle ausgewertet werden kann. Erforderlich ist hierzu ein Abstrich in der Nase oder im Rachen. Die somit gewonnene Probe wird anschließend auf einen Teststreifen gegeben; das Ergebnis liegt nach ca. 15 Minuten vor. Falls der Test positiv ausfällt, muss sich der Betroffene umgehend in Quarantäne begeben. Von der Teststelle aus erfolgt eine Mitteilung an das Gesundheitsamt, das zur Bestätigung einen PCR-Test veranlasst.
Die Testungen werden zu folgenden Zeiten angeboten:
Schnelltestzentrum Irrel, Auf Omesen 2 (ehemalige VG Irrel):
Montags | 17:00 Uhr – 20:00 Uhr |
Mittwochs | 17:00 Uhr – 20:00 Uhr |
Freitags | 17:00 Uhr – 20:00 Uhr |
Schnelltestzentrum Neuerburg, Bitburger Str. 17 (Gesundheitszentrum)
Montags | 16:00 Uhr – 17:00 Uhr |
Dienstags | 12:00 Uhr – 13:00 Uhr |
Mittwochs | 16:00 Uhr – 17:00 Uhr |
Donnerstags | 15:00 Uhr – 16:00 Uhr |
Samstags | 10:00 Uhr – 13:00 Uhr |
Wichtig: Anmeldung erforderlich!!! - Kinder unter 6 Jahren werden nicht getestet!!!
Die Anmeldung zu einem Schnelltest soll nach Möglichkeit online erfolgen: hier zur Onlineanmeldung
Weiterlesen: Start der Schnelltestzentren in Neuerburg und Irrel
Realisierungswettbewerb Marktplatz Neuerburg – Ergebnis der Jurysitzung
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- Veröffentlicht: 16. März 2021
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Folgende Wettbewerbsbeiträge wurden prämiert:

Dipl.-Ing.Landschaftsarchitekt Franz Reschke, Berlin
Mitarbeiter: Sebastian Rinke, Jock Breckenridge,
Gerome Vogt, Frederik Springer
Fachplaner: Anselm von Held, Berlin (Lichtplanung)
2. Preis - faktorgruen Landschaftsarchitekten bdla Beratende Ingenieure mbB
Dipl.-Ing. Landschaftsarchitket Martin Schedlbauer, Freiburg
Mitarbeiter: Giorgos Grevenaris, Ricardo Patings
3. Preis - club L94 Landschaftsarchitekten GmbH
Dipl.-Ing. Landschaftsarchitekt Frank Flor, Köln
Mitarbeiter: Priyambada Das, Franziska Lesser, Joanna Podszus
Fachplaner: Willner Visualisierung, Potsdam
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Hinweise des Wahlamtes für das Wahlwochenende Wahl zum 18. Landtag von Rheinland-Pfalz am 14. März 2021
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- Veröffentlicht: 11. März 2021
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Die Wahllokale - in der Ausgabe Nr. 9 des Mitteilungsblattes der Verbandsgemeinde Südeifel vom 5. März 2021 veröffentlicht - sind für die Wählerinnen und Wähler am Wahltag von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Bitte beachten sie, dass Covid-19 bedingt die Stimmabgabe im Wahllokal daher nur unter besonderen Schutzmaßnahmen erfolgt. Es werden die notwendigen Vorkehrungen getroffen, um eine Gefährdung der Gesundheit sowohl der Wählerinnen und Wähler als auch der ehrenamtlichen Mitglieder der Wahlvorstände am Wahltag auszuschließen. Dazu zählen u. a. folgende Maßnahmen:
- In den Wahlräumen und deren unmittelbaren Zugängen besteht die Verpflichtung, eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine Maske des Standards KN95/N95 oder FFP2 zu tragen. Eine Ausnahme von dieser Maskenpflicht gilt nur für die Personen, die durch ein ärztliches Gutachten eine Befreiung von der Maskenpflicht nachweisen können. Im Wahlraum werden medizinische Masken für die Fälle vorgehalten, in denen Wählerinnen und Wähler eine vorgeschriebene Maske vergessen haben.
- Die Wahlräume wurden sorgfältig ausgewählt und eingerichtet. Es ist organisatorisch gewährleistet, dass der einzuhaltende Mindestabstand zwischen Wählerinnen und Wählern eingehalten werden kann. Es lässt sich dennoch nicht ausschließen, dass es vereinzelt zu Wartezeiten am Wahllokal kommen kann. Dies bitten wir beim Aufsuchen des Wahllokales zu berücksichtigen. Nutzen Sie das große Zeitfenster zwischen 8.00 und 18.00 Uhr und versuchen Sie Ankünfte in Massen zu vermeiden oder zu umgehen.
- Alle kontaktierten Oberflächen der Wahlräume - insbesondere die Wahlkabinen und die Wahlurne - werden regelmäßig und gründlich gereinigt.
- Für die Stimmabgabe liegen in den Wahlkabinen grundsätzlich Schreibstifte bereit. Entweder werden die Stifte nach jeder Benutzung gereinigt oder jede Wählerin oder jeder Wähler erhält einen neuen und unbenutzten Schreibstift. Um jedes Infektionsrisiko auszuschließen, können Sie allerdings auch einen eigenen Stift zur Kennzeichnung des Stimmzettels verwenden.
Briefwahl:
Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 11.03.2021, 18.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung beantragt werden. Diese stellen bis dahin noch am Verwaltungssitz Neuerburg, Zimmer 1, Pestalozzistr. 7, 54673 Neuerburg aus.
Grundsätzlich nur im Falle einer nachweislichen plötzlichen Erkrankung, bei der ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich ist, kann der Antrag noch bis zum Wahlsonntag, 15.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung (Wahlamt) gestellt werden. Diese Antragsfrist gilt auch für Stimmberechtigte, die ohne ihr Verschulden nicht im Wählerverzeichnis eingetragen worden sind.
Versichert ein Stimmberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis Samstag, 13.03.2021, 12.00 Uhr, noch ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Die Erteilung der Wahlscheine für diese Fälle kann
- am Samstag, 13.03.2021 zwischen 10.00 Uhr und 12.00 Uhr und
- am Wahlsonntag, 14.03.2021 zwischen 13.00 Uhr und 15.00 Uhr
unter der Rufnummer (0 65 64) 69 18500
zu erreichen.
Im übrigen wenden Sie sich bitte an den/die Ortsbürgermeister(in) bzw. Stadtbürgermeister Ihrer Gemeinde, der (die) im Bedarfsfalle mit dem Wahlamt Kontakt aufnehmen wird.
Der Ausgang der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz kann am kommenden Sonntag im Internetangebot des Landeswahlleiters verfolgt werden. Von etwa 18:45 Uhr an werden fortlaufend die Ergebnisse präsentiert. Die Ergebnisse der Landtagswahl RLP 2021 finden Sie im Internet unter:
https://www.wahlen.rlp.de/de/ergebnisse/news/detail/News/133/