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Mittelbudget in Höhe von 100.000 EUR*
davon: 90.000,00 EUR GAK 10.0-Mittel (vorbehaltlich der haushalts- rechtlichen Bereitstellung)
10.000,00 EUR projektunabhängige kommunale Mittel *Etwaige Mittelaufstockung kann noch bis 4 Wochen vor Ende der Einreichungsfrist erfolgen.
Datum des Aufrufes: 12.12.2019
Einreichungsfrist für die erforderlichen, bewilligungsreifen Unterlagen (Projektskizzen und Anlagen): 06.03.2020, 12.00 Uhr, (Ausschlussfrist).
Den Förderaufruf zum Regionalbudget GAK 10.0 „Förderung von Kleinstprojekten“ finden Sie hier.
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Mit „startup innovativ“ werden in Rheinland-Pfalz Gründungen gefördert, die aufgrund digitaler Möglichkeiten neue innovative Geschäftsmodelle auf Basis bestehender Technologien hervorbringen, aber nicht selbst neue Technologien entwickeln (große Beispiele sind Uber, Mytaxi oder Airbnb).
Gefördert werden innovative Gründungen bis zum fünften Jahr nach dem Unternehmensstart mit mindestens 10.000 Euro bis maximal 100.000 Euro.Bewerben kann man sich bis zum 29. Februar 2020, die Bekanntgabe der Vorhaben, die eine Förderung erhalten, erfolgt im Frühjahr 2020. Das Programm ist als Wettbewerb ausgestaltet, so dass die Gründer mit der Auszeichnung „startup innovativ“ auch für sich werben können.
Weitere Informationen und das Ausschreibungsformular finden Sie auf www.gruendungsinitiative.rlp.de.
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Mittelbudget in Höhe von 156.500,00 €

davon: 46.821,75 € EU-Mittel
59.556,13 € Landesmittel (vorbehaltlich der Bereitstellung durch das Land Rheinland-Pfalz)
50.122,12 € projektunabhängige kommunale Mittel
Datum des Aufrufes: 20.04.2018
Einreichungsfrist für die erforderlichen, bewilligungsreifen Unterlagen (Projektskizzen und Anlagen): 02.07.2018, 12.00 Uhr, (Ausschlussfrist).
Weiterlesen: 6. Projektaufruf der LAG Bitburg-Prüm zur Einreichung von Projekten
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Auf dieser Grundlage können in Rheinland-Pfalz Kooperationsverbünde gebildet und gemeinsam aus dem Städtebauförderungsprogramm gefördert werden. Dabei kann jede beteiligte Gemeinde im Stadtkern bzw. der Stadtmitte ein Fördergebiet nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches ausweisen.
Die Kooperationsverbünde sollen aus zwei oder drei Gemeinden mit jeweils mehr als 1000 Einwohnern bestehen. Jede Gemeinde muss über überörtliche Versorgungsfunktionen verfügen, die der Daseinsvorsorge der Region dienen. Mindestens eine Gemeinde muss die Funktion eines Grundzentrums haben, das durch einen städtischen Charakter geprägt ist. Innerhalb des Kooperationsverbundes ist ein abgestimmtes Entwicklungskonzept als Handlungsleitlinie für den Verbund erforderlich. Für die einzelnen Fördergebiete können von der jeweiligen Gemeinde eigenständige integrierte städtebauliche Entwicklungskonzepte erarbeitet werden.
Weiterlesen: Städtebauförderungsprogramm „Ländliche Zentren - Kleinere Städte und Gemeinden"
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Im Rahmen der Projekte werden nach einheitlichen Kriterien zertifizierte Komfortwanderwege errichtet und Aussichtspunkte sowie Sehenswürdigkeiten barrierefrei zugänglich gemacht. Dieses Angebot für Menschen mit Mobilitäts- und Aktivitätseinschränkungen wird ergänzt durch Angebote für Menschen mit Hörschwierigkeiten/ Taubstumme, Menschen mit Sehschwierigkeiten und Blinde sowie für Menschen mit kognitiver Einschränkung. Wichtig ist immer die Einbindung in die Servicekette.

Neben den öffentlichen Maßnahmen werden daher auch einzelbetriebliche Maßnahmen von Gastgebern (Beherbergungsbetriebe, Gastronomiebetriebe, Campingbetriebe) gefördert.
Nähere Informationen hierzu finden Sie unter: https://isb.rlp.de/foerderung/282.html
Weiterlesen: Fördermöglichkeiten für mehr Barrierefreiheit im Tourismus
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Diese zusätzlichen Förderangebote betreffen:
• die Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung (GAK 8.0):
Ziel ist hier die Sicherung, Schaffung, Verbesserung und Ausdehnung der ländlichen Grundversorgung.
Das Förderspektrum reicht hier von Werkstatterweiterungen und -einrichtungen bis hin zur Gründung und Ausstattung von Cafés, Dorf- oder Hofläden.
• Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen (GAK 9.0):
Ziel ist die Schaffung von Einrichtungen für die Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung. Darunter fallen zum Beispiel Investitionen in Dorfgemeinschaftshäuser, Umnutzungen von Wohnhäusern zu Tagespflegeeinrichtungen oder Jugendzentren und Ärztehäuser.
Weiterlesen: Förderaufruf für Investitionen in die Grundversorgung im ländlichen Raum
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Im Koalitionsvertrag hat die Landesregierung einen Ausbau der Internetversorgung an öffentlichen Plätzen und touristischen Orten beschlossen. In einem ersten Schritt sollen alle öffentlichen Gebäude in Landeseigentum, die mit Internet versorgt sind, einen freien WLAN-Zugang für die Öffentlichkeit bereitstellen.
Ebenfalls sollen zeitnah mindestens 1.000 WLAN Hotspots in 1.000 Kommunen geschaffen werden. Durch die Bereitstellung kostenfreier WLAN-Hotspots an öffentlichen Plätzen/Gebäuden in den Kommunen verspricht sich die Landesregierung gerade in ländlichen Regionen attraktive touristische Angebote zu ergänzen und neue aufzubauen.
Weiterlesen: Förderung für den Ausbau von WLAN-Hotspots in Rheinland-Pfalz